Alle Golfanlagen im Landkreis Heilbronn müssen ab Freitag, den 11. Dezember vorübergehend komplett schließen (auch Drivingrange und Übungsanlagen). Warum: In den 46 Städten und Gemeinden des Landkreises Heilbronn gelten ab diesem Datum strengere Corona-Regeln, da die Infektionszahlen im Landkreis zu hoch sind. Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz über 200 liegt, gilt ein Kreis als Hotspot. Die Strategie des Landes Baden-Württemberg schreibt in diesen Fällen strengere Regeln vor, um die Zahl der Infektionen zu reduzieren und die Menschen zu schützen. Der Inzidenzwert berechnet sich aus der Zahl an positiven Corona-Tests innerhalb einer Woche, bezogen auf 100.000 Einwohner.
Öffentliche und private Sportstätten und Bäder werden für den Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit- und Individualsport geschlossen. Diese Allgemeinverfügung ist zunächst bis 20. Dezember 2020 befristet. Die Lage wird dann nochmals neu bewertet. Eine Verlängerung darüber hinaus ist aber möglich.